Presse-Ressort von Sammy

Gesundheitswesen auf der Intensivstation

Verfasst von: Siegfried Kubiak Montag, 01.03.2010, 18:50 Uhr
Im Gesundheitswesen herrscht Aufregung. Die Zusatzbeiträge verärgern die Menschen. Das Bundeskartellamt macht deren wegen Front gegen Krankenkassen. Unklar ist, ob das Kartellrecht für Krankenkassen überhaupt gilt. Der Bundesgesundheitsminister verhandelt ergebnislos mit den Pharma-Konzernen über die Begrenzung der Preise für patentgeschützte Arzneimittel. Diese sind, so war zu lesen, zurzeit der größte Kostentreiber. In den Kliniken fehlen angeblich tausende Ärzte. In ländlichen Gebieten droht der ärztliche Versorgungsnotstand.

Am 24.2.2010 hat die Bundesregierung eine „Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens“ eingesetzt. Ihr Auftrag: Die im Koalitionsvertrag getroffenen Festlegungen umzusetzen. Das steht dazu im Koalitionsvertrag: „Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden.“

Die Zusammensetzung der Kommission entspricht dem Auftrag. Ihr gehören unter dem Vorsitz des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, sieben weitere Bundesminister an: Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder. Eine Ansammlung von Personen, die alle, den Bundesgesundheitsminister ausgenommen, nicht mehr Ahnung vom Geschehen im Gesundheitswesen haben wie wir alle. Es gab deswegen zahlreiche Mutmaßungen und Verdächtigungen.

Wahrscheinlich hing das damit zusammen, dass inzwischen breite Bevölkerungskreise, vor allem jedoch diejenigen, die sich mit dem Geschehen im Gesundheitswesen näher befassen, nahezu selbstverständlich davon ausgingen, es müsse eine neue Gesundheitsreform in Angriff genommen werden. Das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung hat jedoch nichts mit einer neuen Gesundheitsreform zu tun. Die Zusammensetzung der Regierungskommission lässt sich nicht anders deuten, als dass es nur um eine Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen geht. Und dazu gibt es in unmittelbarem textlichen Zusammenhang mit der Festlegung, dass diese Kommission eingesetzt wird, sogar eine klare Vorgabe im Koalitionsvertrag: „Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest.“

Im Klartext bedeutet das, dass die Regierungskommission prüft, ob und wie die Kopfpauschale eingeführt werden kann. Der Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) will sie durchsetzen. Der Finanzminister Schäuble hat nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung ausrechnen lassen, dass für die soziale Abfederung der Kopfpauschale die Einkommensteuer auf 73 Prozent steigen müsste. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war eine andere Variante zu lesen, die Mehrwertsteuer müsste um bis zu 4 Prozent angehoben werden. Alle Meldungen beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag. Die Grünen wollten wissen, wie stark die Steuern steigen müssten, um die für den Sozialausgleich als notwendig erachteten 22 bis 35 Milliarden Euro pro Jahr zu finanzieren. Der Bundesgesundheitsminister hält dagegen, dass niemand daran denke, die Kopfpauschale schlagartig einzuführen. Man könne schließlich auch über Stufenmodelle nachdenken. Da sind die Worte des CSU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten aus Bayern, Horst Seehofer, von erfreulicher Klarheit. Der sagte, dass es mit der CSU keine Kopfpauschale geben werde. Warum er im Koalitionsvertrag einer Formulierung zustimmte, die da von „einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden“ spricht, bleibt im Augenblick sein Geheimnis. Es lässt aber die Befürchtung durchaus zu, dass sich seine Meinung über die Kopfpauschale auch schnell wieder ändern könnte.

Die SPD hat inzwischen eine Kampagne gegen die Kopfpauschale gestartet. Im Internet werden Mitunterzeichner für eine Petition gesucht (Link: http://www.spd.de/petition/kopfpauschale/index.html?suppid=8417#petitionsformular)
Die ins Feld geführten Argumente sind entsprechend: Solidarprinzip erhalten, Kopfpauschale ist ungerecht, Drei-Klassen-System droht, Kopfpauschale ist unbezahlbar, Mehrheit wolle die Bürgerversicherung, Beiträge in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens, paritätische Finanzierung, keine Zusatzbeiträge mehr. Letzteres ist eine komplette Abkehr von der SPD-Politik in der letzten Legislaturperiode. Unter der Regie von Ulla Schmidt (SPD) wurden die Gesundheitsfonds eingeführt. Dessen Ausgestaltung war von Anbeginn so, dass Zusatzbeiträge unabweisbar nötig werden. Heute versucht die SPD das auf die CDU abzuwälzen. Wenn das auch vielleicht sogar richtig ist, dann bleibt doch zu fragen, wie eine auf das Soziale eingeschworene Partei dann dennoch zustimmen konnte?

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt in diesen Tagen vor unrealistischen Experimenten auf Kosten der Bürger. Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In kleinen Schritten werden seit Jahren die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen privatisiert, d.h. die Versicherten, vor allem aber die Kranken zahlen immer mehr selbst. Die Aufwendungen der privaten Haushalte stiegen von rd. 19 Milliarden Euro (1995) auf rd. 34 Milliarden Euro im Jahr 2007. Zum Vergleich, 2007 zahlten die Arbeitgeber lediglich 10,7 Milliarden Arbeitgeberanteile an GKV-Beiträgen.

Die Gesundheitsfonds sind manipulationsanfällig. Das System lässt sich nicht beherrschen. Es ist absehbar, dass der Verwaltungsapparat mit Eigendynamik wächst. Standardisierte Leistungsausgaben im Rahmen des morbiditätsorientierten Finanzausgleichs als Grundlage für die Zuweisungen an die einzelnen Krankenkassen sind systemische Instrumente, mit denen Leistungen rationiert werden könnten. Beteuerungen, dass sie dafür nicht genutzt werden sollen, haben erfahrungsgemäß nur eine kurze Geltungsdauer.

Die Leistungsanbieter (Pharma-Industrie, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Heil- und Hilfsmittel-Hersteller, Medizinisch-technische Industrie usw.) haben zum Teil monopolartige Strukturen oder sind durch besondere gesetzliche Vorgaben in einer privilegierten Stellung gegenüber ihren Kunden.

Landes- und Lokalpolitiker bauten und bauen Krankenhäuser zu ihrem Ruhme und nicht immer zu Sicherung einer ausreichenden Versorgung von Kranken. Im Zuge der fehlenden Haushaltsmittel wurden über viele Jahre notwendige Erhaltungsinvestitionen unterlassen. Nur ein Teil, aber ein immer größerer Teil, wurde und wird inzwischen von den Krankenkassen bezahlt. Private Krankenhauskonzerne sind längst in diese Lücke eingedrungen und erzielen, nicht zuletzt aufgrund optimierter betriebswirtschaftlicher Abläufe, Gewinne. Die Versorgungsqualität der Patienten scheint darunter nicht zu leiden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV) wurden als Gegengewicht zu den Krankenkassen geschaffen und haben als Begründung den Versorgungsauftrag, der bis dahin den Krankenkassen oblag, übertragen erhalten. Es erweist sich inzwischen, dass die KBV als Interessenvertreter der Ärzte den Versorgungsauftrag als Druckmittel für überhöhte Honorarforderungen einsetzt.

Der Bund und die Länder haben die Aufwendungen für versicherungsfremde Aufgaben, die zur Abwicklung den Gesetzlichen Krankenkassen übertragen wurden und noch übertragen werden, zu erstatten. Das sollte nicht länger als Steuerzuschuss für die Gesetzlichen Krankenkassen etikettiert werden.

Vor einigen Jahrzehnten gab es eine Ärzteschwemme. Danach wurden die Studienplätze für Mediziner reduziert. Der Anteil der Studentinnen wuchs. Der Anteil derjenigen, die nach dem Studium nicht berufstätig wurden sondern eine Familie gründeten und Kindern den Vorzug gaben, wurde größer. Die Arbeitsbedingungen für junge Ärzte in den Krankenhäusern sind alles andere als akzeptabel. Jetzt wird über fehlende Ärzte gejammert. In wie weit das geschieht um höhere Arzthonorare durchzusetzen, lässt sich nicht durchschauen.

Die Liste solcher Schlaglichter über strukturelle Schieflagen im Gesundheitswesen könnte fast beliebig erweitert werden. Die letzte große Gesundheitsreform fand darauf keine Antworten. Im Gegenteil, mit den Gesundheitsfonds wurde alles nur noch schlimmer. Die Einführung einer Kopfpauschale ändert daran auch nichts.

Dabei ist das Gesundheitswesen zu einem wichtigen Bereich unserer Volkswirtschaft geworden. Das Gesundheitswesen ist inzwischen, gemessen am Umsatz und vor allem am Anteil an den Beschäftigungsverhältnissen, der größte Bereich unserer Volkswirtschaft. Die demografische Entwicklung und der technologische Fortschritt wird diese Entwicklung noch verstärken. Eine nachhaltige Lösung der Schwierigkeiten ist nötig. Nicht nur unter sozialpolitischen sondern auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten müssten endlich zukunftsfähige Strukturen geschaffen werden.
Lesedauer: 4 Minuten Aufrufe: 3531

« Zurück zur Übersicht
Nutzungsbedingungen    Info