Presse-Ressort von Sammy

Vorsicht Fußangel!

Verfasst von: Dieter Sellinger Montag, 14.07.2008, 11:46 Uhr
Gesetzliche Krankenversicherung streicht Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige!

Die Gesundheitsreform und das damit verbundene Wettbewerbs
stärkungsgesetz (GKV-WSG) bringt zum 01.01.2009 eine wesentliche Änderung bei der Absicherung vom Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige. Bei jedem Selbständigen, der zurzeit eine Absicherung von Krankengeld über eine gesetzliche Krankenkasse besitzt, endet dieser Versicherungsschutz automatisch zum Ende diesen Jahres.
Im Anschluss daran haben Selbständige nur noch die Möglichkeit, entweder einen Wahltarif bei der vorhandenen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Kunde selbständig aktiv werden muss und eine Vertragserklärung abzugeben hat.

Vorsicht ist geboten, denn wenn voreilig ein günstiges Angebot unterschrieben wird, kann vorerst nicht mehr in die private Krankenvollversicherung gewechselt werden. Es gilt bei den Wahltarifen eine grundsätzliche Mindestbindungsdauer von 3 Jahren. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung gilt hierbei nicht.

Den Betroffenen wird vor Augen geführt, wie unsicher die gesetzlichen Leistungen sind. Die Argumente, sofort in die private Krankenversicherung zu wechseln, liefert die Gesetzliche Krankenversicherung selbst.

Dieter Sellinger
Finanzökonom
Gabelholzstrasse 23 a
D-85049 Ingolstadt-Dünzlau
Telefon: +49 (0)8458.27 11
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