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Presse-Ressort von Sammy
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SBK stellt klar: Sofern ärztlich nicht anders verordnet, darf auch ein Krankgeschriebener
außer Haus Sport treiben |
Es ist ein oft zitierter Irrglaube: Wer vom Arzt krankgeschrieben ist,
muss zu Hause bleiben. Das stimmt so jedoch nicht. Die SBK (Siemens-
Betriebskrankenkasse) stellt klar: Im Fall der Arbeitsunfähigkeit ist der Angestellte
verpflichtet, sich aktiv für seine Genesung einzusetzen und nichts zu tun, was die
Krankheit verschlimmert. Wie die beste Heilmethode aussieht, ist von der jeweiligen
Erkrankung abhängig. Rückenschmerzen beispielsweise lassen sich am besten mit
regelmäßigem und gezieltem Training bei ausgebildeten Rückentrainern bekämpfen,
sobald der akute Schmerz abgeklungen ist.
Erfahrene Therapeuten setzen bei Rückenschmerzen nur kurzfristig auf Medikamente oder
Massagen. Wer den Schmerz dauerhaft lindern will, muss selbst aktiv werden, mehr Bewegung
in den Alltag einbauen und Methoden entwickeln, Stress aktiv abzubauen. Das Problem: Wer
an Rückenschmerzen leidet, meidet häufig bewusst oder unbewusst jede Bewegung. Das ist in
der akuten Phase verständlich, führt jedoch auf Dauer in eine Spirale aus Schmerz und wenig
Bewegung.
Deshalb empfiehlt die SBK, frühzeitig nach einer Schmerzattacke in ein gezieltes
Körpertraining einzusteigen bzw. wieder mit leichtem Training anzufangen. Dabei lautet das
Motto: „Training ist besser als Schonung. Schonen Sie sich so viel wie nötig und so wenig wie
möglich“. Auch wenn der Patient vom Arzt krankgeschrieben wurde, darf er für ein hilfreiches
Sportprogramm selbstverständlich das Haus verlassen. Denn eine schnelle Genesung liegt
schließlich im Sinne aller |
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